Complianceberatung für den Mittelstand · Köln

Verantwortung
rechtssicher führen Complianceberatung für den Mittelstand: IT-Compliance & Datenschutz, Internal Investigations, Whistleblowing und Managerhaftung.

Als Kanzlei in Köln beraten wir mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Aufsichtsräte dort, wo unternehmerische Entscheidung und persönliche Haftung zusammentreffen – vorausschauend, diskret und auf Augenhöhe.

Rechtsanwalt Guido Aßhoff, LL.M. – IT-Compliance und Datenschutz, ASBA Köln

Compliance ist kein Papier für die Schublade – sie entscheidet, ob Verantwortung zum Risiko wird oder zum Schutz.

Guido Aßhoff, LL.M. Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Ingo Baum – Internal Investigations und Whistleblowing, ASBA Köln

Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Wer früh und entschlossen verteidigt, wendet Höhe und Folgen oft entscheidend ab.

Ingo Baum, M.A. Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
IT- & Datencompliance
Compliance-Management
Internal Investigations
Managerhaftung
Diskretion & Erfahrung

Compliance,
die Verantwortung trägt

Wir verbinden regulatorische Präzision mit unternehmerischem Verständnis. Neun Schwerpunkte, in denen wir Führungsverantwortliche verlässlich absichern.

Compliance-Management

Aufbau und Prüfung wirksamer Compliance-Management-Systeme (CMS) nach anerkannten Standards – vom Risiko-Assessment über Richtlinien bis zur revisionssicheren Dokumentation.

CMS-Aufbau Risikoanalyse Richtlinien
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Internal Investigations & Sanktionen

Diskrete interne Untersuchungen bei Verdachtsfällen, Begleitung in Sanktions- und Bußgeldverfahren sowie Kommunikation mit Behörden – strukturiert, vertraulich und verteidigungsorientiert.

Sachverhaltsaufklärung Sanktionsrecht Behörden
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Managerhaftung

Schutz von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten: Haftungsvermeidung nach § 43 GmbHG / § 93 AktG, D&O-Fragen und Verteidigung bei Inanspruchnahme – präventiv wie im Ernstfall.

§ 43 GmbHG § 93 AktG D&O
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Whistleblowing & Interne Meldestellen

Wir richten rechtssichere interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein und betreuen sie laufend – von Verfahren und Dokumentation über die Fallbearbeitung bis zur Rolle als externe Meldestelle.

HinSchG Meldestelle einrichten Fallbearbeitung
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Compliance as a Service

Auf Wunsch übernehmen wir die Aufgaben Ihrer Compliance-Organisation vollständig – als ausgelagerte Compliance-Funktion mit zertifizierten Compliance Officern, verlässlichem Reporting und fester Ansprechpartnerschaft.

Outsourcing Compliance Officer Reporting
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Kommunen & kommunale Unternehmen

Compliance und Datenschutz für den öffentlichen Sektor: Wir betreuen Kommunen, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Gesellschaften – als externer behördlicher DSB, bei Meldestellen, Datenpannen und Data Governance.

Behördlicher DSB AÖR & Eigenbetriebe Data Governance
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Schulungen & Fortbildungen

Inhouse-Schulungen und externe Fortbildungen zu Compliance, Bußgeld & Datenschutz. Seit Jahren für Unternehmen und Hochschulen ebenso wie für Rechts- und Fachanwälte – praxisnah, aktuell und nachweisbar.

Inhouse-Schulungen FAO-Fortbildungen Datenschutz
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Prozessvertretung & Reputationsmanagement

Vertretung in verwaltungs-, straf- und zivilrechtlichen Verfahren sowie Reputationsmanagement und Presserecht inkl. Abmahnungen – gestützt auf unsere Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Prozessvertretung Presserecht Reputation
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Compliance für
den Mittelstand

Unsere Mandanten sind typischerweise mittelständische Unternehmen mit 50 bis 1.000 Beschäftigten, die keine eigene Compliance-Abteilung unterhalten – vom Familienunternehmen über den Industriezulieferer bis zum kommunalen Unternehmen. Wir sprechen die Sprache der Entscheider und verstehen, dass unternehmerische Entscheidungen heute untrennbar mit persönlicher Verantwortung verbunden sind.

Geschäftsführer

Handlungssicherheit in Haftungs- und Compliance-Fragen – damit unternehmerische Entscheidungen nicht zum persönlichen Risiko werden.

Aufsichtsräte

Wirksame Überwachung und Erfüllung der Sorgfaltspflichten – von der Prüfung des CMS bis zur Begleitung in Krisensituationen.

Unternehmensinhaber

Schutz des unternehmerischen Vermögens und der eigenen Person – vorausschauende Compliance als Teil verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Erfahrung,
auf die Sie zählen

Zwei Rechtsanwälte mit komplementären Schwerpunkten – von IT- und Datenrecht bis zu Strafrecht und Behördenverfahren.

Rechtsanwalt Guido Aßhoff, LL.M.

Guido Aßhoff, LL.M.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht · Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter
Compliance Officer

Guido Aßhoff berät seit über 14 Jahren Unternehmen und Führungskräfte an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Compliance. Als Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Compliance Officer (jurGrad, Universität Münster) und TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter verbindet er regulatorische Tiefe mit unternehmerischem Pragmatismus.

  • IT- & Datencompliance, DSGVO, NIS-2
  • Compliance-Management-Systeme & Compliance as a Service
  • KI-Governance & Digitalrecht
Rechtsanwalt Ingo Baum, Fachanwalt für Strafrecht

Ingo Baum, M.A.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Kriminologe
Compliance Officer

Ingo Baum studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Florenz, ist Fachanwalt für Strafrecht und hält einen M.A. in Kriminologie. Als zertifizierter Compliance Officer (Universität Augsburg) und langjähriger Lehrbeauftragter und Dozent für den öffentlichen Dienst verbindet er strafrechtliche Verteidigung mit tiefem Verständnis behördlicher Verfahren – mit ausgewiesener Expertise im Wirtschafts-, Verwaltungs- und öffentlichen Recht.

  • Internal Investigations & Verteidigung
  • Bußgeldverteidigung & Sanktionsrecht
  • Kriminologie · Verwaltungs- & öffentliches Recht

So begleiten
wir Sie

01

Verstehen & Einordnen

Wir analysieren Ihre Ausgangslage im unternehmerischen Kontext – nicht nur die rechtliche Oberfläche, sondern Risiko, Organisation und Verantwortungsstruktur.

02

Risiken sichtbar machen

Statt langer Gutachten erhalten Sie eine klare Einschätzung: Wo liegt das Haftungsrisiko, welche Handlungsoptionen bestehen und was empfehlen wir – nachvollziehbar begründet.

03

Umsetzen & Absichern

Wir begleiten Sie bis zur belastbaren Lösung – von Richtlinien und CMS über interne Untersuchungen bis zur Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.

04

Partnerschaftlich begleiten

Compliance ist kein Projekt mit Enddatum. Wir bleiben verlässlicher Ansprechpartner – diskret, erreichbar und mit Blick für das Wesentliche.

Aktuelles &
Einschätzungen

Kurz eingeordnet: aktuelle Entwicklungen aus IT- und Datenrecht, Compliance, Hinweisgeberschutz und Managerhaftung.

Kurz und
konkret beantwortet

Ab wann braucht ein mittelständisches Unternehmen eine interne Meldestelle?

Ab 50 Beschäftigten verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen zu einer internen Meldestelle. Sie muss vertrauliche Meldungen entgegennehmen, innerhalb von sieben Tagen bestätigen und binnen drei Monaten über Folgemaßnahmen informieren. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Meldestelle darf ausgelagert werden – wir übernehmen sie als externe Stelle.

Was umfasst IT-Compliance im Mittelstand konkret?

IT-Compliance verbindet Datenschutz (DSGVO), Informationssicherheit (NIS-2, ISO 27001), den Einsatz von KI (EU AI Act) und die Nachweispflichten der Geschäftsleitung. Kern sind ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis, belastbare technische und organisatorische Maßnahmen, geprüfte Auftragsverarbeitungsverträge und ein eingeübter Prozess für Datenpannen innerhalb der 72-Stunden-Meldefrist.

Wann ist eine Internal Investigation sinnvoll?

Sobald ein belastbarer Verdacht auf Korruption, Untreue, Kartellverstöße, Datenmissbrauch oder Verstöße gegen interne Richtlinien besteht. Eine strukturierte interne Untersuchung sichert Beweise rechtssicher, schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsleitung und wirkt bußgeldmindernd, weil Aufklärungs- und Kooperationsbeiträge behördlich berücksichtigt werden.

Haftet der Geschäftsführer persönlich für Compliance-Verstöße?

Ja. Nach § 43 GmbHG und § 93 AktG haftet die Geschäftsleitung persönlich und unbeschränkt für die Verletzung von Organisations- und Überwachungspflichten. Entlastung bietet die Business Judgement Rule – aber nur bei nachweislich informierter Entscheidung. Deshalb ist die Dokumentation von Risikoanalysen und Compliance-Maßnahmen der wirksamste persönliche Haftungsschutz.

Beraten Sie auch außerhalb von Köln?

Ja. Die Kanzlei sitzt in Köln in der Beethovenstraße 12 und berät Mandanten bundesweit – vor Ort im Rheinland und in ganz Deutschland remote. Für Internal Investigations und Krisenfälle sind wir auch kurzfristig am Standort des Unternehmens.

Sprechen wir
vertraulich

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Für dringende Fälle erreichen Sie uns direkt telefonisch – selbstverständlich streng vertraulich.

Adresse
Beethovenstraße 12 · 50674 Köln
Telefon & Telefax
Tel. 0221 / 801 424 85
Fax 0221 / 801 424 86
Erreichbarkeit
Werktags 9:00–17:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.